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STIFTUNG Anerkennung und Hilfe

Anmeldefrist für Betroffene bis 30. Juni 2021 verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit Ländern und Kirchen das Hilfesystem "Stiftung Anerkennung und Hilfe" errichtet.

Diese Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und noch heute unter den Folgen leiden.

Ziel der Stiftung ist es, den Kontakt zu Betroffenen und deren Angehörigen herzustellen, um explizit Hilfe anzubieten und eine Anerkennung des erfahrenen Unrechts zu erreichen sowie konkrete finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

In allen Bundesländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen wenden können. Diese Stellen bieten bei Bedarf Hausbesuche und Assistenz. Für die Registrierung genügt eine Anruf oder eine E-Mail.

Ansprechpartner

Person
STIFTUNG Anerkennung und Hilfe
Telefonnummer
0800 221 2218
E-Mail